Der Marineschießplatz in Holtenau ![]()
Während des Zweiten Weltkrieges wurden in den Jahren 1941 bis 1945 auf dem Marineschießplatz in Holtenau wahrscheinlich mehrere hundert Todesurteile an deutschen Soldaten vollstreckt. Die Verurteilten warteten im Marineuntersuchungsgefängnis in der Wik auf ihre Exekution.
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Genau betrachtet liegt und lag der Marineschießplatz Holtenau trotz seines Namens immer auf dem Gebiet der Gemeinde Altenholzert. Das Deutsche Reich erwarb eine Fläche von rund 17 ha aus dem Besitz des Grafen Schack (dessen Familie in früheren Zeiten auch großen Landbesitz in Holtenau hatte), der 1906 große Teile des Gutes Stift verkaufte. Den Namen Altenholz gibt es allerdings erst seit Anfang 1933.
Zu den in Holtenau Erschossenen gehörte auch der Kommandant von U 154 Oskar Kusch, dem "Wehrkraftzersetzung" und das Abhören von Feindsendern vorgeworfen wurde. Er wurde am frühen Morgen des 12. Mai 1944 auf dem Marineschießplatz in Holtenau im Alter von 26 Jahren durch ein Exekutionskommando unter Kapitänleutnant Gerdes erschossen. Kusch wartete 106 Tage auf die Vollstreckung des Urteils, lehnte aber seinerseits die Einreichung eines Gnadengesuches seinerseits ab.
Grund der Anklage war eine Anzeige seines Ersten Wachoffiziers Ulrich Abel, der seinen Kommandanten angezeigt hatte, weil dieser das vorgeschiebene Hitler-Bild in der Offiziersmesse hatte entfernen lassen. Obwohl Kusch ein fähiger und erfolgreicher Kommandant und bei den unteren Mannschaftsgraden beliebt war, gab es wohl aufgrund seiner politischen Einstellungen starke Spannungen zu seinen Offizieren.
Es wurden während des Krieges lediglich zwei U-Boot-Kommandanten exekutiert: Der zweite war Ktl. Heinz Hirsacker, der wegen "Feigheit vor dem Feinde" zu Tode verurteilt wurde.
Nicht nur
sein Kommandant, sondern auch U 154 traf ein trauriges Schicksal, denn
es wurde nicht einmal zwei Monate nach Kusch' Exekution nordwestlich
von Madeira durch amerikanische Geleitzerstörer mit seiner gesamten
Besatzung versenkt. Auch Abel, der inzwischen Kommandant von U 193 geworden war, wurde auf
seiner ersten Feindfahrt samt seiner Besatzung im April 1944 versenkt.
Das Urteil gegen Kusch wurde erst 1996 aufgehoben, nachdem Walle das Schicksal Kusch' erneut publik gemacht hatte.
Nachdem der Tod festgestellt worden war, wurde der Leichnahm eingesargt und am gleichen Tage wurden die Eltern über den Tod ihres Sohnes benachrichtigt, wobei sie gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht wurden, daß eine Veröffentlichung von Todesanzeigen und Nachrufen streng verboten war. Für die Familien der durch das Regime Ermordeten wurde die Ermordung ihrer Angehörigen durch die "Schmach", der sie sich teilweise in ihrem Umfeld ausgesetzt sahen noch dadurch verschlimert, daß sie alle Kosten ds Verfahrens bis hin zur Einäscherung zu tragen hatten.
"Oskar Kusch war nur einer von möglicherweise Hunderten von Marinesoldaten, die in Kiel Opfer von Hitlers Marinejustiz wurden und deren Blut die holtenauer Erde tränkte. Fast jeden Morgen seit 1943 hallten die Gewehrsalven der Erschießungskommandos über den Holtenauer Schießplatz nahe des Flughafens, wo sich heute Angehörige der Bundeswehr und der Zollverwaltung im Pistolenschießen üben. Die Soldaten hatten schon Routine bekommen und wußten genau, wie sie am 'saubersten' jene Kameraden vom Diesseits ins Jenseits zu befördern hatten, die sich der Fahnenflucht, der Wehrdienstentziehung durch Simulation oder -- wie Kusch -- zersetzender Reden über die Reichsregierung und den Ausgang des Krieges schuldig gemacht hatten." Paul [2001], S. 273.
Der Marineschießplatz in Holtenau scheint nach Paul als zentrale Exekutionsstätte von Kriegsgerichten in ganz Schleswig-Holstein gedient zu haben Bei den Recherchen des stellvertretenden Altenholzer Bürgermeisters Thiessen stellte sich heraus, daß in den Archiven zwar sämtliche Namen der zwischen 1938 und 1945 vor ein Kriegsgericht gestellten Marinesoldaten verzeichnet sind, die abschließenden Urteile jedoch fehlten. Ob es auf dem Marineschießplatz auch im Ersten Weltkrieg zu Exekutionen kam, ist bisher noch nicht geklärt.
Das ganze Verfahren der Exekutionen nahm mit zunehmender "Routine" immer mehr formalisierte bürokratische Züge an, so daß sogar ein entsprechendes Formblatt entworfen wurde, in das nur noch die jeweiligen Daten einzutragen waren.
Mit welcher Menschenverachtung das Regime seine Feinde exekutierte zeigt auch das von Thiessen in Auszügen zitierte "Merkblatt für die Unterbringung zum Tode Verurteilter und die Vollstreckung von Todesstrafen "von 1941:
"II.1. Da ein Todesurteil sofort nach Bestätigung des Urteils und Ablehnung der Begnadigung zu vollstrecken ist, muß die Vollstreckung bis ins Kleinste vorbereitet werden, daß sie jederzeit ohne Schwierigkeiten stattfinden kann. Gründliche Belehrung des Vollstreckungskommandos am Richtplatz! Aufklärung über die Stelle, auf die zu zielen ist -- Herz --. [...]
2. Von diesen Vorbereitungen darf der Verurteilte auf keinen Fall etwas merken. Denn anderenfalls besteht die Gefahr unberechenbarer Handlungen des Verurteilten; auch erfordert es die Rücksichtnahme auf den Verurteilten, daß ihm die Kenntnis der Vorbereitungen erspart bleibt. [...]
III.3. Bekanntgabe an den Verurteilten erst am Morgen vor der Vollstreckung. Beispiel: Vollstreckung 8 Uhr. Um 6 Uhr wird der Verurteilte durch die Wache geweckt und ihm mitgeteilt, daß um 6 Uhr 30 der Heeresrichter komme und ihm eine sehr ernste Mitteilung machen werde.
4. Transport des mit Drillichanzug bekleideten Verurteilten zum Richtplatz mit einem geschlossenen oder mit Plane zugedeckten LKW -- kein PKW, da Rücktransport des Sarges.
5. Alle Wege durch Doppelposten rechtzeitig absperren. Am Ende des Standes wird mitten vor dem Kugelfang ein Pfahl fest in die Erde eingelassen, der über den Erdboden etwa 2 m mißt. Bei dem Pfahl Strick zum Anbinden. Sarg in der Nähe, aber unsichtbar für den Verurteilten.
8. Der leitende Offizier läßt durch Zeichen -- Flagge entsichern, anlegen und gibt durch Wort, Pfiff oder Zeichen den Feurbefehl ... Der Sanitätsoffizier läßt den Verurteilten durch das Sanitätskommando einsargen -- Stroh im Sarg wegen des Blutes - und den Sarg zum LKW bringen. Reichseigenes Schuhwerk ist dem Verurteilten vorher auszuziehen und erneut zu verwenden."
In der Endphase des Krieges ging man wegen der zunehmenden Zahl von Fahnenfluchtdelikten dazu über, Gruppenerschießungen durchzuführen, auch wegen der Schwierigkeit, genügend 10köpfige Exekutionskommandos aufzustellen. Die Erschießungen wurden durch einen Zug der Standortwachkompanie durchgeführt.
Nach Kriegsende wurde das Gelände des Schießstandes von den Briten in
Besitz genommen. In den noch vorhandenen Baracken aus dem Dritten Reich
waren Flüchtlinge aus den Ostgebieten untergebracht. Hier wohnten nach
Unterlagen der Gemeinde Altenholz 30 Mietparteien. Weitere
Flüchtlingslager auf dem Gebiet der Gemeinde Altenholz befanden sich in
Knoop und in Altenholz.
Zum Gedenken an Oskar Kusch wurde die Straße "Am Schießstand" in "Oskar-Kusch-Straße" umbenannt, die sich damit von den Straßennamen der Fliegerasse und Flugpioniere erfreulicherweise deutlich abhebt. Dies geschah jedoch erst nach der Gebietsreform, durch die das Gebiet des Schießstandes zur Gemeinde Altenholz kam, auf eine gemeinsame Initiative der Gemeinde Altenholz und der Stadt Kiel. Es wurde eine Gedenkfeier durchgeführt und ein Gedenkstein an der Stichstraße zum Schießstand aufgestellt.
"Der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Hans-Rudolf Boehmer, würdigte Oskar Kusch in seiner Ansprache anläßlich des Volkstrauertages 1996 als eine Persönlichkeit, die -- nachdem sie das Unrecht erkannt hatte -- allein ihrem Gewissen folgend Unrecht für Unrecht erklärte und dafür ihr Leben verlor."
Auf dem Nordfriedhof befinden sich auf Feld W die Grabplatten von von 65 gemeinsam begrabenen Personen, davon sind 11 auf dem Schießstand Holtenau erschossene Marineangehörige. Es liegt nach Thiessen die Vermutung nahe, daß auch die anderen Personen dort exekutiert worden sind.
Quellen:
© Team Holtenau-Info 2004 [Home] - [Index]