Hexenverfolgung im Dänischen Wohld ![]()
| Das Gut Seekamp, zu dem auch das Bauerndorf Holtenau gehörte, blieb wie auch
andere Güter im Dänischen Wohld nicht vom Hexenwahn verschont. Im 17.
Jahrhundert kam es immer wieder zu Hexenprozessen, die in vielen Fällen
mit dem Tod der angeklagten – meist weiblichen – Personen endeten. So wurden im Jahre 1615 auf Gut Seekamp die beiden Frauen Engelke Krabbenhöft und Abelke Kohberg der Hexerei beschuldigt und hingerichtet. Zwei Jahre zuvor wurden “auf Gütern im Dänischen Wohld” 5 Frauen als Hexen angeklagt und getötet. Der Heimatforscher Missfeld spricht von 6 Frauen, die 1613 in Dänisch-Nienhof aus nichtigem Anlaß als Hexen verbrannt wurden, wobei dies als eine Art Volksbelustigung aufgezogen wurde, die großen Zuspruch fand; auch seien 1633 einige alte Frauen in Noer der Hexerei bezichtigt und verbrannt worden, wohl weil man glaubte, sie seien für den tödlichen Reitunfall Melchior von Ahlefeldts verantwortlich. "1676 bezichtigte die 13jährige Anjen Preetzen, die auf Gut Bülk an der Kieler Förde lebte, ihre Stiefmutter der Hexerei. Die Mutter, Trinke Preetzen, wurde auf Anordnung des Kieler Rates verhaftet, verhört und gab schließlich unter Folter die ihr zur Last gelegten Verbrechen zu. Dabei hatte Trine Preetzen "von Selbsten auff ihren Vater Hinrieh Busch bekandt, daß er mit auff dem hexentanz gewesen". Zugleich verweist sie auf ein angebliches Hexenmal an dessen Körper. Der Vater wird ebenfalls fest genommen. Von Beruf war er Schütter, d.h. ihm oblag der Schutz der vor den Toren Kiels liegenden Gemeindefelder bzw. des ihm gegen Entgelt zur Bewahrung aufgegebenen Viehs. Busch gehörte demnach zur Unterschicht der städtischen Bevölkerung. Das Teufelsmal wurde bei einer Untersuchung gefunden, die Nadelprobe gemacht, d.h. mit einem spitzen Gegenstand in dieses Stigma eingestochen, Blut floß angeblich nicht - die Schuld Buschens schien für die Richter unzweifelhaft festzustehen. 1676 wurde er in Kiel verbrannt." (1)Für die beiden Landesteile Schleswig und Holstein konnten im Zeitraum zwischen 1530–1735 mindestens 846 Hexenprozesse ausgemacht werden, 1724 der letzte Mensch – ein Mann – hingerichtet. Auffällig dabei ist im Gegensatz zu anderen Gebieten Deutschlands der mit rund 500 hohe Anteil von Todesurteilen. ____________ 1) (Schulte, Rolf: „für einen hexen mann gescholten ...”. Männer in der Zeit der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein, in: Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holsteins e.V.: Band 10, 1996.) |
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