Seelotsen in Holtenau ![]()
Auf bestimmten schwierigen Küstengewässern und Flußmündungen ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt die Einrichtung eines ständigen Seelotsdienstes erforderlich. Bestimmte Schiffstypen, sei es in Hinblick auf Größe oder Ladung (z.B. Tankschiffe), sind in diesem Gewässern grundsätzlich zur Annahme eines Seelotsen verpflichtet.
Die Seelotsen eines Reviers bilden jeweils eine Lotsenbrüderschaft, die in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird. Der Lotsdienst auf diesen Revieren obliegt den Lotsenbrüderschaften, z.B. der Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II/Kiel/Lübeck/Flensburg in Kiel-Holtenau.
Bezahlt werden die Seelotsen aus dem von der Schifffahrt eingenommenen Lotsgeld. Die für den Lotsendienst erforderlichen Lotseinrichtungen, wie beispielsweise die Lotsen- und Versetzschiffe oder Landstationen, werden aus der - ebenfalls der Schifffahrt auferlegten - Lotsabgabe bestritten (© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes).
Befindet man sich in der Nähe des Holtenauer Leuchtturms, kann man immer wieder die mit typischer Signalfarbe gekennzeichneten Lotsenversetzboote ein- und auslaufen sehen.
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